Anerkennung von langjähriger Berufserfahrung (Berufsvalidierung)

Neue gesetzliche Regelungen für Angelernte und Quereinsteiger

 

Menschen ohne passenden Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-How und über das, was sie können.

Seit dem 01.01.2025 gibt es mit der Berufsvalidierung ein neues, gesetzlich geregeltes Verfahren. Die jahrelange Berufserfahrung von Handwerkern ohne Berufsabschluss kann damit am Maßstab eines Ausbildungsberufs (z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker) bewertet und bescheinigt werden. 

Teilnehmende im müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Nachweis von einschlägiger Berufserfahrung, welche das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit für den Referenzberuf umfasst und
  • Glaubhaftmachung von beruflicher Handlungsfähigkeit, die das Berufsbild des Referenzberufes vollständig oder zumindest überwiegend umfasst

Mit insbesondere mündlichen und praktischen Aufgaben stellt ein Feststellungstandem die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. 

Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Handwerkskammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. 

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.hwk-dresden.de/ausbildung/berufsanerkennung/anerkennung-von-berufserfahrung.html

Bei Interesse wenden Sie sich gern an 

Handwerkskammer Dresden
Katharina Sussek
Tel. 0351 4640-975
E-Mail: katharina.sussek [at] hwk-dresden.de (katharina[dot]sussek[at]hwk-dresden[dot]de)