Prüfung

Die Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker/-in finden jährlich im Winter (Teil 2) und im Sommer (Teil 1) im Haus des Kfz-Gewerbes statt.

Verantwortlich für die Abnahme der Prüfungen ist der Gesellenprüfungsausschuss der Kfz-Innung Region Dresden, in deren Einzugsbereich sich die Ausbildungsbetriebe befinden.

Das HDK stellt Räume, Werkstätten, Fahrzeuge, Werkzeuge, Diagnosegeräte und alle benötigten Materialien zur Verfügung um einen ordnungsgemäßen Ablauf für die Prüfungen zu gewährleisten.

Die Gesellenprüfung Teil 1 wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung Teil 1 geht mit einer Wertigkeit von 35 Prozent in das Gesamtergebnis Ihrer Gesellenprüfung ein. Bereits hier können wichtige Grundlagen für einen erfolgreichen Berufsabschluss gelegt werden.

Die Gesellenprüfung Teil 2 wird am Ende des vierten Lehrjahres durchgeführt.

Termine für die schriftlichen Gesellenprüfungen finden wie folgt statt: 

GP 1 im Winter am 2. Montag im Dezember 

GP 2 im Winter am 1. Montag im Dezember

GP 1 im Sommer am 3. Mittwoch im Mai

GP 2 im Sommer am 1. Mittwoch im Juni

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer Dresden.